Sie sind hier: Bürgerschaft Meine Redebeiträge  
 BÜRGERSCHAFT
Meine Anträge
Meine Anfragen
Meine Redebeiträge

MEINE REDEBEITRÄGE
 



Bürgerschaft Stralsund am 26.04.2012

zu TOP 9.9 Sachantrag KFZ-Kennzeichen nur für Stralsunderinnen und Stralsunder

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr verehrte Damen und Herren,

wie wir alle im letzten Monat in der Ostsee-Zeitung lesen durften, möchte der Landrat des neuen Landkreises das KZF-Kennzeichen HST, welches für die Hansestadt Stralsund steht und bisher nur hier für die KFZ Anmeldungen vergeben wird, im Zuge der Kennzeichenfreigabe auch als Wunschkennzeichen im Kreis einführen.

Mit der Kreisgebietsreform hat Stralsund seinen Status als kreisfreie Stadt verloren. Dass es dadurch keine Einspareffekte gegeben hat und diese auch nicht eintreten werden, haben wir bestätigt bekommen. Man muss sich ja nur einmal unseren Haushalt anschauen und den Entwurf des neuen Landkreises.

Dass nun auch noch unser mitunter doch identitätsstiftendes Kennzeichen HST für Nicht-Einwohner der Hansestadt Stralsund vergeben werden soll, ist nicht hinnehmbar!

Wenn man als KZF-Halter mit dem Stralsunder Kennzeichen durch die Welt fahren möchte, darf man gerne in die Hansestadt ziehen und sich dann hierher ummelden. Denn nur wo ein Teil Stralsunds drinnen sitzt, darf auch Stralsund draußen drauf stehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 26.04.2012

zu TOP 9.6 Sachantrag von M. Butter für feste Parkplätze für die Fahrschule Zühlsdorf

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr verehrte Damen und Herren,
Herr Butter,

schon oft durften wir über Anträge von Ihnen zum Thema Parkplätze abstimmen.
Aber dieser Antrag zeugt von einer neuen Qualität ihres Handlungsempfindens.

Seit wann entscheidet die Bürgerschaft über Privatparkplätze im öffentlichen Raum für Ortsansässige? Nicht nur, dass wir als Bürgerschaft und Verwaltung nicht zuständig sind, sondern es sich wie so oft um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungsbereich an die untere Bauaufsichtsbehörde handelt, befürchte ich nun auch, dass Sie nun rast- und ruhelos durch die Stadt tigern, um jedem eine eigene Stellfläche zu suchen und diese dann hier zu beantragen.

Dem können wir nicht zustimmen.


Bürgerschaft Stralsund am 22.03.2012

zu TOP 9.1 Sachantrag Maßnahmenkatalog für mehr Bürgerbeteiligung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr verehrte Damen und Herren,

in den letzten Jahren gab es in der Hansestadt Stralsund viele anspruchsvolle Planungs- oder Bauprojekte. Dabei kamen in den letzten Jahren unterschiedliche Formen der Bürgerbeteiligung zur Anwendung. Wie wir feststellen durften, können solche Vorhaben heutzutage ohne eine Beteiligung der Bürger nicht mehr durchgeführt werden. Die gesetzlich abgesicherten Formen der Bürgerbeteiligung im Bauplanungs- und Umweltrecht reichen bei schwierigen und komplexen Aufgabenstellungen nicht mehr aus, um die Öffentlichkeit frühzeitig und aktiv in die Planung einzubeziehen, damit sie das Vorhaben und den Planungsprozess besser verstehen, Probleme und Konflikte erkannt werden und eine konsensfähige Lösung erarbeitet werden kann.

Wir sehen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch künftig als eine wichtige Aufgabe an und sind deshalb bemüht, die Bürgerbeteiligung weiter zu entwickeln. Bei der Durchführung der einzelnen Verfahren wurden unterschiedliche Erfahrungen gesammelt, die eine systematische Analyse und Aufarbeitung nahelegen.

Die unterschiedlichen Erwartungshaltungen an Beteiligungsverfahren, die teils sehr hoch, teils unvereinbar sind, sind zu bearbeiten, um so einen praktikableren Rahmen mit klaren Handlungsanweisungen zu schaffen, innerhalb dessen Beteiligung in Stralsund ablaufen kann.

Dabei sollen aus den verschiedenen Blickrichtungen Stärken und Schwächen der „Bürgerbeteiligung“ beleuchtet werden. Aus den Einschätzungen und Vorstellungen der Beteiligten sollen Wege und Strategien für zukünftige Beteiligungsprozesse entwickelt werden, mögliche Stolperschwellen und Hindernisse sowie Grenzen der Beteiligung sichtbar werden.
Der Begriff Bürgerbeteiligung wird oft synonym für verschiedene Kommunikationsformen verwendet. Bürgerbeteiligung ist daher nicht gleich Bürgerbeteiligung. Es gibt hierzu eine ganze Reihe unterschiedlicher Formen, Verfahren und Methoden, die oft allzu häufig in einen Topf geworfen werden oder mit dem gleichen Namen bezeichnet werden, obwohl sie ganz unterschiedliche Ziele, Ansprüche und auch Ergebnisse beinhalten.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine optimale Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist, dass die Art des Verfahrens und die damit verbundene Zielsetzung eindeutig genannt werden. Nur so kann eine falsche Erwartungshaltung verhindert werden.

Dabei muss darauf geachtet werden, dass Einzelne bzw. Minderheiten nicht direkt ihre Privatinteressen bzw. über Nebenschauplätze indirekt diese durchsetzen können, damit Vorhaben von gesellschaftlicher und stadtentwicklungspolitischer Bedeutung, die dem Allgemeinwohl und der positiven Entwicklung der Stadt zugutekommen, umgesetzt werden können. Verzögerungen dieser Vorhaben müssen im Vorfeld erkannt und vermieden werden, um schnelle und effiziente Lösungen zu finden und den Prozess der Entwicklung und Verwirklichung am Laufen zu halten.
Hier ist das Geschick und die Professionalität der Handelnden und Verantwortlichen gefragt, gerade was die Kommunikation und die Einbeziehung betrifft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 23.02.2012

zu TOP 9.5 Sachantrag zur Veröffentlichung von Spenden-/Sponsoringmittel aller städtischen Gesellschaften und Einrichtungen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr verehrte Damen und Herren,

Vielfach wurde in der Vergangenheit über die Sponsoringpraxis von öffentlichen Unternehmen diskutiert und leider auch gestritten. Dabei beweisen die Unternehmen in Zeiten knapper öffentlicher Kassen, dass Spenden und Sponsoring ein Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements zur Förderung des Gemeinwohls gerade auch in Stralsund ist.
Dieses hat eine lange Tradition und wird in diesem Sinne auch ausdrücklich begrüßt und soll gefördert werden.
Nach eingehender Beratung haben wir festgestellt, dass diese positive Unternehmens-Philosophie transparent gestaltet werden sollte, um auch weitere Sponsoren davon zu überzeugen, so zu handeln.
Mit einer konsequenten Offenlegung der Spenden- und Sponsoringmittel der städtischen Gesellschaften schafft man mehr Offenheit und Transparenz auf diesem Gebiet. Damit kann jeder nachvollziehen, welche Mittel durch die städtischen Unternehmen für Spenden- und Sponsorenleistungen aufgebracht werden. Gleichzeitig bekennen sich die kommunalen Unternehmen der Hansestadt Stralsund zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung (in Zeiten knapper öffentlicher Kassen), da das Spenden und Sponsoring dem Allgemeinwohl zugutekommt.


Bürgerschaft Stralsund am 23.02.2012

zu TOP 9.3 Änderungsantrg zum Sachantrag der Fraktion Forum Kommunalpolitik für Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität auf Sportanlagen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr verehrte Damen und Herren,
werte Mitglieder der Forumsfraktion,

vielen Dank für Ihren Sachantrag und dass Sie diesen Änderungsantrag mittragen. Ihre Initiative ist zu begrüssen, ging uns aber nicht weit genug. Daher haben wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag gestellt, um hier einen Grundsatzbeschluss für mehr biologische Vielfalt in der Hansestadt Stralsund zu erwirken.

Gerade der städtische Raum bietet eine Vielfalt an Lebensräumen und biologischen Nischen, die unterstützt, gefördert und ausgebaut werden müssen.

Der Stadtbereich ist immer noch ein unterschätzter Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Auf lokaler Ebene wirken wir mit nahezu allen Aktivitäten direkt oder indirekt auf diesen Lebensraum ein. Jede neue Straße und jede Stadtentwicklungsmaßnahme hat direkte Auswirkungen
auf Boden und Vegetation und damit auf die Tiere und Pflanzen, die hier leben können. Diese Auswirkungen müssen nicht immer negativ sein: Bei guter Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und bei frühzeitigem Einbeziehen biodiversitätsrelevanter Gesichtspunkte können negative Einwirkungen gering gehalten werden und sogar neue Strukturen geschaffen
werden, die die biologische Vielfalt nachhaltig verbessern.
Uns kommt daher beim Schutz der Biodiversität eine immens wichtige Rolle zu. Und gerade deren Schutz unmittelbar vor der eigenen Haustür ist eine besondere Chance, sie der Bevölkerung nahe zu bringen und Interesse zu wecken.
Einige Beispiele sind in Stralsund deutlich sichtbar, andere fügen sich so gut ein, dass nicht mehr zu erkennen ist, ob es eine geplante Maßnahme war.
Dabei dürfen wir aber auch die menschlichen Anliegen nicht außer Acht lassen. Diese sind primär bestimmt durch Arbeiten, Wohnen und das Freizeitverhalten und den damit verbundenen Anforderungen an den öffentlichen Raum. So steht zum Beispiel die Ausweisung von neuen Erholungs- und Renaturierungsgebieten oftmals im Gegensatz zur Schaffung neuen Wohnraums. Für eine nachhaltige Stadtentwicklung ist jedoch beides in Einklang zu bringen. Es besteht somit ein Spannungsverhältnis im Zusammenleben von Mensch, Tier und Natur auf begrenztem Raum. Diesen Konflikt gilt es zu lösen.
Wir können, wenn wir es wollen, zeigen, wie die Förderung der Artenvielfalt zu einem grundlegenden Ziel im Stadtentwicklungsprozess gemacht wird und diese konfliktfrei umsetzen. Stralsund wird damit zeigen – unter starker Einbeziehung und Beteiligung unserer Bürgerinnen und
Bürger – , dass wir intensiv an individuellen und kreativen Lösungen arbeiten. Angesichts
der leeren öffentlichen Kassen wird dieses Engagement umso wichtiger sein.
Naturnahe Grünflächen sind Bestandteil der innerstädtischen Lebensqualität und leisten
einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Pflanzen beispielsweise reduzieren durch ihre Filterfunktion Staub- und Lärmemissionen und haben damit unmittelbaren Einfluss auf die menschliche Gesundheit. Städtische Grünflächen übernehmen in Stralsund aber nicht nur ökologische Funktionen, sondern spielen auch eine wichtige soziale Rolle. Sie erhöhen die Lebensqualität, verbessern die Wohnumfeldbedingungen und werten dadurch ganze Stadtquartiere auf. Sie bieten Anlass für soziale Kontakte in der Nachbarschaft und regen zur Bewegung an. Die Lebensqualität von Menschen wird durch das Angebot an Naturräumen entscheidend beeinflusst. Als Beispiel sei hier einmal die Streuobstwiese in Grünhufe genannt.
In dieser Hinsicht sind innerstädtische Naturräume von großer sozialer Bedeutung für unsere Hansestadt. Besonders Kinder und Jugendliche brauchen Naturerfahrungsräume in ihrem alltäglichen Lebensumfeld. In Tagesstätten und Schulen, auf Spielplätzen und öffentlichen Freiflächen
braucht es daher ein ausreichendes Angebot zur Naturerfahrung, um Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Stadtteile mit einem geringen Anteil öffentlicher Grünflächen sind zudem überdurchschnittlich von weiteren Umweltauswirkungen, wie Lärm und Luftschadstoffen, betroffen.
Die Durchgrünung von Wohnvierteln, die naturnahe Umwandlung von Brachflächen oder die Schaffung naturnaher Spielplätze gewinnen vor diesem Hintergrund eine zusätzliche, soziale Dimension.
Es kommt nun darauf an, dass alle Beteiligten den neu einzuschlagenden Weg mit noch größerer Entschlossenheit beschreiten. Wir repräsentieren hier die politische Ebene, die den Menschen am nächsten steht. Damit haben wir die Möglichkeit, den Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung verstärkt zu berücksichtigen und das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken.
So setzen wir ein klares Zeichen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt auch in Stralsund noch weiter an Bedeutung gewinnt und einen festen Platz hat.


Bürgerschaft Stralsund am 26.01.2012

zu TOP 12.1 Ergänzungsantrag zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in öffentlichen Schulgebäuden und Erzielung von Einsparungen im Produkt 20.1.01 - Schulträgeraufgaben der Fraktion Forum Kommunalpolitik zur Verwaltungsvorlage B 106/2011 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 der Hansestadt Stralsund

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr verehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der Forumsfraktion,

vielen Dank für Ihren Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2012. Wie Sie schon erwähnten, haben Sie am 08.10.2008 unter TOP 9.4 ein Sachantrag mit dem Titel „zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in öffentlichen Schulgebäuden“ eingebracht.
Inhaltlich gleichlautend mit ihrem heutigen Änderungsantrag.
Im Prinzip kein Problem. Damals ist der Antrag in zwei Ausschüsse verwiesen worden. In den Ausschussberatungen stellten die Mitglieder dann fest, dass es auch andere Wege geben muss. Dazu Prof. Dr. Eilsberger am 03.12.2008 im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung - ZITAT aus dem Protokoll: „Prof. Dr. Eilsberger wirft ein, dass es sicherlich auch nicht monetäre Anreizsysteme gibt.“ Recht hatten und haben sie Herr Professor Doktor.
Im Klimaschutzkonzept der Hansestadt, letztes Jahr verabschiedet, finden sich bereits umgesetzte Maßnahmen und empfohlene Maßnahmen.

Umgesetzt z.B.:
- ineffektive Nahwärmeinseln wurden abgelöst, Elektroheizungen durch Brennwerttechnik ersetzt (an der Burmeister- und Gagarin-Schule, Schill- und Grünthal-Turnhalle)
- wasserlose Urinale und Wasserspararmaturen
- Einsatz von Bewegungsmeldern und Austausch defekter gegen energieeffiziente Leuchtmittel sind Standard
- bei Ersatz und Neubeschaffung werden grundsätzlich energieeffiziente Geräte mit niedrigem Verbrauch gewählt
- durch bedarfsgerechte Heizungsprogrammierung werden Nutzungszeiten in Schulen und Turnhallen berücksichtigt
- Photovoltaikanlagen mit Stromeinspeisung sind auf dem Dach des Hansa und auf der Schill-Turnhalle installiert.

Des Weiteren finden wir im Klimaschutzkonzept der Hansestadt zum Beispiel als empfohlene und durch uns damit auch beschlossen
- die Schulungen und Weiterbildung von Lehrern und Hausmeistern
- Sensibilisierung von Schülern und Lehrern in Bezug auf CO2-Reduzierung und Energiesparen
- Förderung von Umweltbewusstsein und Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen
- Klimachecks für Schulgebäude
- Umweltbildung zum Thema Energie und Klima
- ideele Anreize für ein sparsames Nutzerverhalten
und auch Ihr Vorschlag:
- finanzielle Anreize für ein sparsames Nutzerverhalten.

Das Dilemma ist nun aber das gleiche wie 2008. Ein defizitärer Haushalt. Wie wir wissen, sind eingesparte Kosten zur Deckung des Fehlbetrages einzusetzen. Dieses war 2008 so, dieses wird auch für diesen Haushalt gelten.
Maßnahmen, aus dem im Jahr 2007 gefällten Bürgerschaftsbeschluss zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes und dessen Verabschiedung im letzten Jahr, umzusetzen, ist demnächst Aufgabe des Klimaschutzbeauftragten. Diesen wird der Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung aktiv begleiten und wo immer es geht unterstützen.
Dabei können aber finanzielle Anreize bei der aktuellen Haushaltslage nicht in den Vordergrund rücken.
Ich bitte Sie daher, unterstützen wir den Klimaschutzbeauftragten in seiner Funktion und bei der Umsetzung realistischer Maßnahmen des Konzeptes und ziehen Sie ihren Änderungsantrag zurück.
Die CDU/FDP-Fraktion kann diesem nicht zustimmen.


Bürgerschaft Stralsund am 26.01.2012

zu TOP 9.4 Sachantrag der Fraktion Forum Kommunalpolitik für einen Aktionsplan Elektromobitität

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr verehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der Forumsfraktion,

vielen Dank für Ihren Sachantrag.

Elektromobilität soll, wenn es nach der Bundesregierung und den beschlossenen nationalen Konzepten geht, in den nächsten Jahrzehnten eine erhebliche Rolle in der Verkehrssituation spielen.
Ähnliches wollen sie mit Ihrem Antrag in Stralsund erreichen. Damit finden sie bei mir durchaus Unterstützung.
Wie sie ja wissen, haben wir im letzten Jahr das Klimaschutzkonzept der Hansestadt verabschiedet.
Darin finden sich die bereits laufenden und vorgeschlagenen Maßnahmen für eine nachhaltige Minderung des CO2-Ausstoßes und klimaschutzrelevante Initiativen.

Zum Beispiel
unter der Nr. MV 2 Anschaffung von schadstoff- und verbrauchsarmen Fahrzeugen,
unter MV 33 verstärkter Einsatz alternativer Antriebe bzw. Kraftstoffe
und unter Nr. 55 Reduzierung der Emissionen um 10 %.

In all diesen und weiteren Maßnahmen ist die Nutzung von Elektromobilität nicht aufgeführt.
Leider ist mir verborgen geblieben, worauf dieses zurückzuführen ist. Daher möchte ich sie bitten, meinem Verweisungsantrag in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung zuzustimmen, um genauer auf diesen Aspekt eingehen zu können und hier mit den Akteuren des Klimaschutzkonzeptes, den Ansprechpartnern der Verwaltung und städtischen Unternehmen und vor allem auch mit dem demnächst berufenen Klimaschutzbeauftragten zu klären, welche Rolle Elektromobilität in Stralsund spielen soll, warum es bisher nicht im Konzept wiederzufinden ist und wie wir eine sinnvolle Nutzung erreichen können. Anschließend werden wir sicherlich eine gemeinsame Lösung finden und diese dann hier neu vorstellen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 08.12.2011

zu TOP 12.5 Vorlage B 0168/2011 Stellplatzsatzung der Hansestadt Stralsund

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr verehrte Damen und Herren,

auf seiner letzten Sitzung hat der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung der Bürgerschaft die Beschlussvorlage zur Stellplatzsatzung mehrheitlich zur Zustimmung empfohlen.

Folgende Aspekte spielen dabei eine besondere Rolle:

Die bisherige Stellplatzsatzung musste unter anderem auf Grund von Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes zur Verbesserung der Rechtssicherheit überarbeitet werden. Einerseits laufen zum Jahresende die sogenannten Altstadtprivilegien aus, andererseits muss der Satzungstext den gegebenen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Dieses macht Veränderungen notwendig.

Wie im Ausschuss angemerkt worden ist, hat sich die Altstadt in den vergangenen 20 Jahren überaus positiv entwickelt und ist nun eine der nachgefragtesten Wohngegenden der Hansestadt. Der Großteil der Altstadtgebäude ist dank privater Initiative und öffentlicher Hand saniert bzw. wieder aufgebaut worden. So kann man momentan von einem Neubaupotenzial von ca. 150 bis 200 Einzelgebäuden ausgehen. Und wie wir wissen, werden diese Baulücken meistens als temporäre Parkflächen genutzt.
Und da fangen dann die Probleme auch schon an. Bei einer Neubebauung fallen diese durch Anwohner der Altstadt genutzten Parkflächen natürlich weg. Bei einem begrenzten Angebot an Parkflächen auf den Straßen ein nicht unerheblicher Stressfaktor. Zur Lösung dieses Konfliktes bedarf es nicht nur eines sinnvollen Parkraumkonzeptes, welches gerade in der Erstellung ist und uns nächstes Jahr zur Diskussion vorgelegt wird, sondern auch einer wirkungsvollen Stellplatzsatzung.

Mit den angepassten Altstadtprivilegien in der neuen Satzung geht man nun in diese Richtung. Weiterhin gilt hier für jedes Bauvorhaben, dass 4 Stellplätze ablösefrei sind. Der Wegfall der Begrenzung des Ablösebetrages für die Altstadt ist jetzt nur folgerichtig. Jedoch heißt das nun nicht, wie spekuliert wird, dass nun auf jeden Bauherren enorme Kosten bei einer Stellplatzablöse zukommen. In erster Linie ist eine Herstellung von Stellflächen nicht notwenig, wenn beim Bauvorhaben keine Erhöhung der bestandenen Wohneinheiten erfolgt. Dann erst folgt die Verpflichtung, notwendige Stellplätze auf dem Grundstück oder in nächster Nähe in Form von Garagen oder Parkplätzen herzustellen. Dafür gibt es in der Altstadt beste Beispiele. Auch wird es für die Vermietbarkeit der Wohnungen Vorteile haben, wenn eigene Parkplätze zur Verfügung stehen. Erst wenn dieses alles nicht möglich ist, folgt die Stellplatzabgabe. Und dort greift zuerst die Regelung der 4 ablösefreien Stellflächen.

Das Freikaufen von der Pflicht zur Schaffung von Stellflächen kann nicht in unserem, aber auch nicht im Sinne der Einwohner und Unternehmer sein. Die Stellplatzproblematik wird damit nicht gelöst, die wirtschaftlichen Vorteile sind nicht mehr begründbar gegenüber denen, die Stellplätze schaffen, Stichwort Befreiung von Winterdienst, Unterhaltung, Reinigung etc., und die Attraktivität zum Wohnen in der Altstadt sinkt.

Auch die Erhöhung der Ablösesummen ist gegeben. Zum ersten wurden nun die tatsächlichen Kosten zur Errichtung von Parkhäusern angesetzt. In den vorherigen Kalkulationen konnten diese nur geschätzt angesetzt werden. Durch die real entstandenen Kosten müssen diese nun zwingend in die Kalkulation mit einfließen. Zum anderen die, durch Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei, angemahnte Erhöhung des Ablöseprozentsatzes. Hier sei nur unsere Maßgabe der Anpassung der Kostendeckungsgrade aller Satzungen an die Verwaltung genannt.

Wie anfangs schon gesagt, kommt es nun auch auf ein tragfähiges Verkehrskonzept an, welches den ruhenden Verkehr für Bewohner und Gäste stark berücksichtigt. In diesem Zusammenspiel ist diese neu zu beschließende Satzung nur zu begrüßen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 10.11.2011

zu TOP 9.4 Änderungsantrag zum Sachantrag Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf städtischen Flächen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft,
verehrte Gäste,

folgendes zur Begründung unseres Änderungsantrages:
Der Absatz beginnend mit "Der Pächter....." greift aus unserer Sicht in die Eigentums- und Besitzrechte ein und würde damit gegebenenfalls gegen das Grundgesetz verstoßen.
Die beiden Streichungen in der Aufzählung sind aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll, da die Pächter ansonsten mit großen wirtschaftichen Risiken belastet werden, sollten diese Punkte so umgesetzt werden. Wie sie sicherlich wissen, sind Landwirtschaftsunternehmen heute nicht mehr vergleichbar mit den bäuerlichen Betrieben Anfang des 20. Jahrhunderts. Diese handeln heute als Wirtschaftunternehmen und in enger Zusammenarbeit mit Banken und anderen Dienstleistung- und Produktionsunternehmen. Bei einer Änderung bestehender Pachtverträge mit diesen Punkten werden die Landwirte erheblich unter Druck gesetzt werden können von Finanzdienstleistungsunternehmen, da Landwirte sich natürlich über Banken vorfinanzieren und dort mit Vorlage der geänderten eingeschränkten Pachtverträge mit neuen Konditionen konfrontiert werden.
Nach jetzigem Kenntnisstand baut kein Landwirt und Pächter gentechnisch verändertes Saatgut und Pflanzen an oder hat dieses vor.
Aus meiner Sicht wird hier nur Panikmache betrieben.
Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 10.11.2011

zu TOP 9.4 Sachantrag Ausschus für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf städtischen Flächen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft,
verehrte Gäste,

der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung hat sich am 10.11.2010 zum erste Mal mit dem Verweisungsantrag der Bürgerschaft vom 10.06.2010 mit dem ursprünglichen Antrag der Fraktion Forum Kommunalpolitik zu diesem Thema beschäftigt.
Anschließend hat der Ausschuss dieses Thema in die Fraktionen verwiesen, da erheblicher Beratungsbedarf bestand.
Am 08.06.2011 konnte für eine weitere Beratung Frau Dipl.-Landwirtschaftsökologin Lieske Voget-Kleschin gewonnen werden.
Frau Lieske Voget-Kleschin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Universität Greifswald. Dort schreibt sie an ihrer Promotion im Rahmen des Stipendienschwerpunktes Umweltethik und Nachhaltigkeit der Deutschen Umweltstiftung Umwelt. Von November 2007 bis Juni 2008 war sie wisenschaftliche Mitarbeiterin für Prof. Dr. Konrad Ott im Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU). Ihre Diplomarbeit trägt den Titel "Faktische Ablehnung und Möglichkeiten einer Synthese: Diskursrekonstruktion zum Verhältnis von Grüner Gentechnik und Ökologischem Landbau". Des weiteren hat sie an verschiedenen Gutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen mitgearbeitet. Sie ist Gründungsmitglied im Forum Ethik und Nachhaltigkeit. Frau Voget-Kleschin hielt ein gut 1 1/2 Stunden-Referat zum Thema.
Daraufhin hat der Ausschuss auf Bitten der CDU/FDP-Fraktion die Problematik noch einmal in die Fraktionen verwiesen.
Am 21.09.2011 beschäftigte sich der Fachausschuss letztmalig mit dieser Thematik. Wie dem Protokollauszug zu entnehmen ist, gab es zwei Änderungsanträge der CDU/FDP-Fraktion. Davon wurde einer im Ausschuss angenommen, welcher unter Punkt 3 neu zu finden ist. Anschließend beschloss der Ausschuss, diesen so geänderten Antrag in die Bürgerschaft einzubringen.
Herr Suhr, sie kritisieren nun über die Zeitung die Länge der Beratung im Ausschuss. Ich möchte hier für den Ausschuss und meine Fraktion klarstellen, dass wir uns damit intensiv und gewissenhaft im Ausschuss und in der Fraktion beschäftigt und beraten haben. Für uns ist dieses ein Thema, welches man nicht so einfach innerhalb von zwei Stunden entscheiden kann.
Dieses zeigt auch das ausführliche Referat von Frau Voget-Kleschin im Ausschuss!
Daher ist ihre Kritik deutlich fehl am Platze. Ebenso wie ihre Suggestion "gentechnikfreie Zone", dieses ist reiner Meinungskampf, da Kommunen keine weiteren rechtlichen Befugnisse bei diesem Thema haben.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 18.08.2011

zu TOP 9.4 Sachantrag von M. Adomeit zum öffentlichen Parken auf Einwohnerparkplätzen

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft,
verehrte Gäste, werter Herr Adomeit,

einen ähnlich lautenden Antrag hat die Bürgerschaft auf ihrer vorletzten Sitzung vor der Sommerpause in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung verwiesen.

Diesen Verweisungsantrag hat der Ausschuss am 8.6.2011 beraten und der Bürgerschaft mehrheitlich empfohlen, diesen abzulehnen.

Eine Begründung, warum man dieses Votum gefunden hat, ist unter anderem, dass es eben nicht möglich ist, Parkplätze direkt dem Ordnungsamt zuzuweisen.

Wer sollte denn sicherstellen, dass solche nur von Besuchern des Ordnungsamtes genutzt werden? Eine Kontrolle dessen ist unmöglich.

Des Weiteren befinden sich in der Nähe inzwischen zwei Parkhäuser mit insgesamt knapp 600 Stellplätzen.

Daher bitte ich die Bürgerschaft, diesen Antrag abzulehnen.


Bürgerschaft Stralsund am 16.06.2011

zu TOP 9.7 Änderungsantrag zum Sachantrag der Fraktion Forum Kommunalpolitik Kürzung der Städtebaufördermittel

Sehr geehrtes Präsidium, Mitglieder der Bürgerschaft, werte Gäste,

wie kaum ein anderes Mittel ist die Städtebauförderung seit ihrer Einführung ein Erfolgsrezept. Auch hier in der Hanse- und Welterbestadt Stralsund konnten wir seit der politischen Wende enorm von den Zuwendungen des Bundes partizipieren und so die meisten städtebaulichen Missstände in unserer Stadt beseitigen. Jedoch gibt es noch einiges zu tun. Und das nicht nur in Stralsund. Auch andere Kommunen haben keinesfalls alles abgearbeitet.

Von daher ist es mehr als angebracht, gegen die Mittelkürzung in diesem Bereich zu protestieren. Die Bundesregierung hat in ihrem Eckpunktepapier zum Bundeshaushalt 2012 angekündigt, bei Städtebaufördermitteln weiter zu kürzen. Bundesminister Ramsauer hat sich jedoch erst vor kurzem dazu zu Wort gemeldet und verlauten lassen, dass er alles tun werde, damit wieder eine Fördersumme von 455 Millionen Euro in den Haushalt 2012 eingestellt wird. Ähnlich äußerte sich Frau Scheibelhuber, Abteilungsleiterin im Bundesbauministerium, bei der Eröffnung der Welterbeausstellung in der Ossenreyer 1, welche ebenfalls von so einer Summe sprach.

Wie wir aber schon jetzt wissen, werden diese Mittel bei weitem nicht reichen, um den Bedarf zu decken.

Wir brauchen eine deutliche Mittelerhöhung auf mindestens dem Niveau des Jahres 2009 um den städtebaulichen Herausforderungen gewachsen zu sein. Gerade auch, weil in den älteren Bundesländern jahrelang ein Verzicht geübt worden ist und man dort den deutlich gestiegenen Handlungsbedarf Rechnung tragen muss. Dieses darf aber dann auch nicht zu Lasten der weiter förderwürdigen neueren Bundesländer geschehen.

Wir, die Mitglieder der Bürgerschaft stehen mit unserer Erklärung nicht alleine da. Die Arbeitsgemeinschaft Historische Städte, bestehend aus Bamberg, Görlitz, Lübeck, Meißen, Regensburg und Stralsund, hat sich in diesen Tagen mit einem Aufruf an den Bundesminister gewandt.

Darin wird auch noch einmal deutlich gemacht, warum die Städtebauförderung so wichtig ist und worauf sich der Erfolg begründet. Hier seien nur einmal die Punkte Sicherung der Zukunftsfähigkeit, Planungssicherheit für Projekte, wirtschaftliche, soziale und ökologische Stadtentwicklung genannt.

Wie schon beschrieben, ist die Städtebauförderung nicht nur strukturpolitisch wichtig, sie ist ebenfalls wirtschafts- und konjunkturpolitisch und somit fiskalpolitisch von Bedeutung. Denn jeder eingesetzte Förder-Euro generiert ein weiteres Investitionsvolumen um den Faktor 8 herum.

Aber nicht nur der Bund ist aufgefordert, hier weiter die Kommunen mit entsprechenden Mitteln zu fördern.

Das Land hat ebenso die Pflicht und Aufgabe, sich dieser Förderung mit angemessener Mittelausstattung zu verschreiben. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass das Land seine Fördermittel ebenfalls reduziert, wenn der Bund diesen Fehler schon begeht.

Weiterhin stehen auch wir in der Verantwortung, unseren eigenen Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene die positive Entwicklung durch die Förderung aufzuzeigen und hier zu sensibilisieren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


Bürgerschaft Stralsund am 31.03.2011

zu TOP 9.1 Änderungsantrag zum Sachantrag von Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion zum Verbleib der Aufgabe der Schulträgerschaft für Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen bei der Hansestadt Stralsund

Sehr geehrtes Präsidium, Mitglieder der Bürgerschaft, werte Gäste,

mit einem Schreiben vom Landesbauministerium wurde uns letzte Woche mitgeteilt, dass Städtebaufördermittel zur Sanierung von Schulen in der Hansestadt Stralsund, welche sich zukünftig durch die Kreisgebietsreform ab 4.9.2011 in der Trägerschaft des Landkreises befinden würden, nicht verwendet werden dürfen. Wie sie wissen, stehen diesbezüglich Sanierungsvorhaben an Stralsunder Schulen an, welche nach dem Landkreisneuordnungsgesetz an den neuen Landkreis übertragen werden müssten.
Gesetz dem Fall, die Schulen würde wie vorgesehen, an den Landkreis fallen, wären diese Sanierungsvorhaben für lange Zeit auf Eis gelegt, da der Landkreis die nötigen Mittel dafür nicht ohne weiteres tragen kann.
Deshalb muss die Schulträgerschaft durch die Hansestadt Stralsund sichergestellt werden. Wir wollen für unsere Kinder und für die Kinder aus unseren Nachbargemeinden sanierte Schulen, damit die besten Voraussetzungen zum Lernen und Lehren gegeben sind. Stralsund könnte durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln an den Schulen im Sanierungsgebiet dieses Volumen stemmen.
Aber nicht nur der Er- und Unterhalt der Schulgebäude ist hier vorteilhaft für die Hansestadt. Gleichzeitig behalten wir den Einfluss auf die Ausstattung der Schulen, z.B. bei der Möblierung und der Technik und dem nicht damit übergehenden Personal.

Ich freue mich, dass diesen Antrag alle Fraktionen der Bürgerschaft unterstützen und mittragen, so dass wir alle gemeinsam ein klares politisches Signal setzen für unsere Stralsunder Kinder und deren Bildungschancen.
Jetzt müssen sich die Kreistage und Steuergruppen schnellstmöglich mit dieser Thematik befassen und sich abstimmen, damit hier schnell Planungssicherheit hergestellt werden kann.


Bürgerschaft Stralsund am 24.02.2011

zu TOP 9.8 Sachantrag der SPD-Fraktion zur Auflösung der Flughafen Stralsund - Barth GmbH

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, liebe Gäste,

wie Herr Bauschke von der CDU schon ausführte, gab es in der Vergangenheit mehrere Anträge zum Thema Ausstieg aus der Ostseeflughafen Stralsund – Barth GmbH, welche wir mehrheitlich beschlossen haben. Lassen sie mich kurz einen wesentlichen dieser Beschlüsse vom 20.01.2009 wiedergeben: “Der Oberbürgermeister wird erneut damit beauftragt, alle Möglichkeiten zum Ausscheiden zum 30.06.2009 als Gesellschafterin aus der Barther Flughafen GmbH zu prüfen. Insbesondere soll in Gesprächen mit den anderen Gesellschaftern und der Landesregierung geklärt werden, zu welchen Konditionen ein Ausstieg möglich ist.“

In diesem Beschluss hat die Bürgerschaft in großer Mehrheit beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung darauf hinzuwirken, aus der Gesellschaft auszusteigen.

Wie wir wissen, haben die Mitgesellschafter dafür den Weg nicht freigemacht, da dazu ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich ist.

Dennoch stelle ich mit dem hier gestellten Antrag der SPD-Fraktion fest, dass ein neuer Weg beschritten werden soll. Daher werden Siegfried Schefter und ich als FDP-Mitglieder der Bürgerschaft diesen Antrag befürworten.

Im gestellten Antrag wird gefordert, einvernehmlich mit den anderen Gesellschaftern die Gesellschaft aufzulösen. Dieses ist bisher der weitestgehende Antrag in diesem Sachgebiet.

Eines muss uns aber auch bewusst sein. Sollten die Mitgesellschafter dieses nicht mittragen, müssen wir die Chancen ergreifen, eine Kostenminimierung für die Stadt zu realisieren und darauf hinzuwirken, dass alle Möglichkeiten dazu genutzt werden und das Potenzial ausgebaut wird. Von daher gehe ich davon aus, dass der hier zu verabschiedende Antrag der letzte seiner Art zu diesem Thema ist und hoffe auf eine positive Umsetzung.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 09.12.2010

zu TOP 9.3 Sachantrag von Prof. Dr. Rupert Eilsberger zur temporären Wasserfläche auf dem Alten Markt

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft, verehrte Gäste,
geschätzter Herr Prof. Dr. Eilsberger,

wie Sie sicherlich noch in Erinnerung haben, wurde der Maßnahmenplan Städtebauförderung 2010 ff. am 25.02.2010 durch die Bürgerschaft beschlossen. Darin findet sich auch die Sanierung des Alten Marktes, welche wir am 8.10.2009 in der Bürgerschaft beschlossen haben, wieder, welche komplett aus Städtebaufördermitteln im Rahmen der Städtebauförderprogramme des Bundes und des Landes MV finanziert wird.

Dem Beschluss zum Gestaltungskonzept des Alten Marktes ist eine intensive Diskussion im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung und im Gestaltungsbeirat vorausgegangen.

Der Ausschuss sowie der Gestaltungsbeirat sprachen sich mit großer Mehrheit für dieses Konzept in der jetzt umzusetzenden Form aus.
Herr Professor Kiesow, amtierender Vorsitzender der Stiftung Denkmalschutz, sprach im Gestaltungsbeirat sogar von einem „Vorzüglich“.
Dem Votum des Ausschusses und der Empfehlung des Gestaltungsbeirates ist auch die Bürgerschaft gefolgt.

Gleichzeitig wurde der Ausschuss, wie auch die Bürgerschaft im Herbst diesen Jahres, umfangreich über den weiteren Ablauf informiert. Auch hier gab es keine Bedenken.

Die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund hat die Kosten dafür gemäß Städtebauförderrichtlinie genau geprüft und auch die Detailplanung behutsam für den Alten Markt abgestimmt. Inzwischen sind alle Schritte angelaufen und die Vergabeentscheidungen gefallen.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Eilsberger, getroffene Entscheidungen, gerade bei so einer enormen Zustimmung zu diesem Projekt, immer wieder in Frage zu stellen, lassen ein ungünstiges Licht auf die Hansestadt Stralsund fallen. Gerade Investoren und Partner erwarten eine kontinuierliche Arbeit und Partnerschaft. Diese Erwartung und Verlässlichkeit setzen Sie mit solchen Anträgen auf Spiel.

Sehr verehrte Mitglieder der Bürgerschaft, ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank


Bürgerschaft Stralsund am 14.10.2010

zu TOP 9.1 Sachantrag von M. Adomeit zum Spielplatz im Selliner Weg

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Adomeit,

der Küstenradweg ist, nach öffentlicher Ausschreibung und nachdem das Vorhaben eine einjährige Planungsphase durchlaufen hatte, wie sie ja wissen, gegenwärtig in der Bauausführung. Das Bauamt und das beauftragte Ingenieurbüro haben dazu vorab vom Vorentwurf bis zur Ausführungsplanung die Detailfragen der Baumaßnahme ausgearbeitet. Dabei wurden die Anlieger in der Genehmigungsphase ausreichend beteiligt.
Am 17.12.2009 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt und der fortgeschriebene Entwurf hing öffentlich im Bauamt aus. Die Stellungnahmen der Betroffenen wurden durch das Bauamt entgegengenommen und gleichzeitig nach Lösungen gesucht. Dabei konnten nicht alle Wünsche der Anlieger berücksichtigt werden. Bei mehreren, sich widersprechenden Nutzungsanforderungen musste gegeneinander abgewogen werden. Das Ergebnis der Abwägung wurde mitgeteilt.

Dieses entspricht den Anforderungen an so einem Projekt und wird meines Wissens nach auch in jedem anderen Bauverfahren so angewendet und ist dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung auch so bekannt.

Zu denen in ihrem Antrag angesprochenen Punkten ist dabei wie folgt entschieden worden:

Das bislang festgestellte unzulässige Parken entlang des Kliffes wird entsprechend der in der Frankensiedlung geltenden Parkordnung durch geeignete bauliche Maßnahmen (Poller, Findlinge) unterbunden. Auch der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung hat sich mehrfach mit der Frage beschäftigt und stellte fest, dass hier kein Handlungsbedarf besteht.

Die Begehbarkeit des Ufer- und Strandbereiches wird nach Abschluss der Wegebauarbeiten mit der Geländeangleichung in gleicher Weise wieder hergestellt, wie dieses vorher der Fall war.

Die Regelbreite des Radweges im Übergangsbereich zum Spielplatzbereich wird, gerade um Passanten zu schützen, die sich möglicherweise vermehrt im Spielplatzbereich und auch auf dem Radweg aufhalten, von 2,50 auf 3,00 m verbreitert.

Im Begegnungsfall wird so mehr Ausweichmöglichkeit geboten. Über weitere, zusätzliche Maßnahmen dazu wird dann am Ende der Baumaßnahme nach dem Herrichten des Geländes entschieden.

Verschmutzungen sind leider bei Bauarbeiten nicht vollständig zu vermeidenden. Der Baubetrieb wird das Baufeld selbstverständlich vollständig beräumt hinterlassen. Dazu muss doch die Baumaßnahme erst einmal abgeschlossen sein. Er wird darüber hinaus die im Uferbereich immer wieder neu vorgefundenen Kleingartenabfälle beräumen.

Alle Aspekte zu den angegebenen Punkten sind in der Planungsphase ausreichend, unter Bürgerbeteiligung hinreichend erörtert und abgewogen worden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit sich im Bauamt zu informieren und Einwänden vorzubringen. Auch das beteiligte Landschaftsarchitekturbüro Petters ist befugt, Auskünfte zu geben. Ggf. wird selbstverständlich nach einvernehmlichen Lösungen gesucht. Auch die hier von ihnen angesprochenen Bepflanzungsvorschläge kann man dort vorbringen.

Sollte nach Beendigung der Baumaßnahme Gesprächsbedarf bestehen, können Sie dem Ausschuss dieses vorstellen. Dieser wird sich dann bei Handlungsbedarf damit gerne beschäftigen.

Einen Klärungsbedarf, der den von ihnen geforderten Veranstaltungsrahmen rechtfertigt, wird aus meiner Sicht jedoch nicht gesehen.

Daher bitte ich sie, den Antrag abzulehnen.


Bürgerschaft Stralsund am 14.10.2010

zu TOP 9.3 Sachantrag von M. Butter zur Änderung der Prioritätenliste des Abwasserbeseitigungskonzeptes im Interesse der dringenden Sanierung der Vogelwiese

Sehr geehrter Herr Präsident, Mitglieder der Bürgerschaft, werter Herr Butter,

die Sanierung der Vogelwiese ist zwar notwendig, aber es besteht im Vergleich zu anderen Straßen mit einer höherer Verkehrsbedeutung und –belegung, wie z.B. Große Parower Straße und Frankenwall, die in den Jahren 2011 bis 2013 ausgebaut werden, keine Dringlichkeit zur Sanierung, ebenso ist Gefahr im Verzug nicht gegeben. Die Vogelwiese befindet sich im Bereich der 30-Zone und hat eine untergeordnete Erschließungsfunktion, da kein überörtlicher Durchgangsverkehr vorhanden ist.

Die Sanierungen der kommunalen Straßen erfolgen weitestgehend mit der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, mit dem Ziel der zeitgleichen Sanierung von leitungsgebundener Erschließung und anschließendem Straßenbau. Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich, wie bereits mehrfach hier in der Bürgerschaft erläutert, aus der erforderlichen Abfolge der Kanalbauarbeiten zur Fertigstellung in sich geschlossener Einzugsgebiete unter Berücksichtigung der verkehrlichen Notwendigkeiten. Der Grund für diese Vorgehensweise liegt unter anderem darin, dass für die einzelnen Einzugsgebiete erhebliche finanzielle Vorleistungen für die Regenwasserableitung erbracht werden müssen, wie der Bau von Regenrückhaltebecken und Regenwasserhauptleitungen, welche erst mit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die einzelnen Straßen in dem jeweiligen Einzugsgebiet refinanziert werden können, wie das z.B. in der Tribseer Siedlung der Fall ist.

Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung hat sich in diesem Jahr hinreichend mit der Kanalbausanierung beschäftigt und hat auch die Notwendigkeit gesehen, dass hier nicht wahllos einzeln saniert werden kann. Die Rewa hat umfangreich ihre Vorgehensweise dargelegt und schlüssig begründet. Daraus ergibt sich, dass ergebnisorientierte und effiziente Gebietssanierungen vorgenommen werden und eben nicht gestückelt vorgegangen werden sollte, wie sie es hier vorschlagen.

Daher bitte ich die Bürgerschaft, diesen Antrag abzulehnen.


Bürgerschaft Stralsund am 14.10.2010

zu TOP 9.4 Sachantrag von M. Butter zur Verlagerung des Reisebusparkplatzes vom Knieper Wall Höhe Theater zum Hafen durch Ausbau der bereits vorhandenen Parkfläche nahe dem Ozeaneum

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Bürgerschaftsmitglieder, Herr Butter,

grundsätzlich sollen die Reisebusse im Altstadtgebiet nicht ungeordnet nach dem Ermessen der Busunternehmen abgestellt werden. Deshalb wurden in Abstimmung mit der Tourismuszentrale im Rahmen des Parkraumkonzepts der Hansestadt Stralsund Standorte am Altstadtring zum Parken für Reisebusse festgelegt. Über diese Standorte informiert die Tourismuszentrale Reiseveranstalter und Busunternehmen mit dem Ziel, dass die Unternehmen beim Besuch in der Stadt die Busse an den dafür vorgesehenen Standorten abstellen und beispielsweise den Verlauf der Stadtführungen danach organisieren.

Die Busparkordnung am Theater wurde hinsichtlich der Auslastung durch Reisebusse schon 2009 überprüft. Ergebnis der Überprüfung war, dass der Parkstreifen in den Wintermonaten nicht regelmäßig durch Reisebusse belegt ist. Als Konsequenz wurde der Busparkstreifen seit 2009 mit einer Winterregelung vom 01.11. bis zum 31.03. des Folgejahres zeitlich weiter eingeschränkt und zur Hälfte als Pkw-Parkstreifen angeboten.

Dieses stellt für den oben genannten Zeitraum eine geeignete Nutzungsauslastung dar.
Die sehr gute Auslastung durch Busse in den Sommermonaten ist jedoch ein Beweis dafür, dass hier keine weiteren Einschränkungen vorgenommen werden dürfen.

Der Busparkplatz am Theater wird für Theaterveranstaltungen und für Reisegruppen als naher Zugang zum Alten Markt genutzt. Die 8 Reisebusparkplätze am Theater sollten daher in den Saisonmonaten tagsüber weiter bestehen bleiben. Zudem stehen für Pkws im Nahbereich des Theaters im Parkhaus „Am Meeresmuseum“ fast 300 Parkplätze zur Verfügung. Mit Fertigstellung des neuen Parkhauses am Fährwall stehen hier weitere Parkplätze für PKW zur Verfügung.

Gerade diese Nähe zum Theater und zur Altstadt, hier besonders den Alten Markt und das Rathaus ist wichtig für diese Sehenswürdigkeiten.

Herr Butter, ich habe den Eindruck, dass sie mit diesem Antrag versuchen, sich ihre eigene Parkmöglichkeit am Theater zu schaffen, um ihre Wege dorthin und in die Altstadt klein zu halten und wie selbst schon erlebt, nicht mehr in unzulässiger Weise direkt auf dem Theaterrondell zu parken. Dabei nutzen sie doch auch schon sehr gerne das Parkhaus am Meeresmuseum.

Ich bitte die Bürgerschaft daher, den Antrag abzulehnen.


Bürgerschaft Stralsund am 16.09.2010

zu TOP 9.0 Sachantrag der CDU/FDP-Fraktion und Fraktion Bürger für Stralsund: zur Aufhebung des Beschlusses 2009-IV-03-1152 (Klage gegen Landkreisneuordnungsgesetz)

Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, liebe Stralsunder,

ich spreche jetzt als FDP-Bürgerschaftsmitglied.

Ich lehne den Antrag zur Aufhebung des Beschlusses zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Kreisstrukturgesetz ab.

Durch die neuen Großkreise sowie die Einkreisung von vier bisher kreisfreien Städten wird das kommunalpolitische Ehrenamt geschwächt. Weniger Kreistagsmitglieder sollen künftig eine größere Region politisch vertreten. Das ist falsch, denn trotz aller Richtigkeit einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung darf die kommunale Selbstverwaltung gegenüber jedweden Effizienzgedanken nicht zurückstehen.
Die bürgerlich-demokratische Entscheidungsfindung wird bei den vorgesehenen Großkreisen wesentlich beeinträchtigt.

Ich sage nein zur jetzigen Funktionalreform, weil keine umfassende Kommunalisierung bzw. Verringerung von Verwaltungsaufgaben stattfindet. Der Austausch von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung findet rein auf dem Papier statt und baut keine unnötigen Stellen ab. Alleine schon durch die Demographie wird der Stellenbestand in der öffentlichen Verwaltung in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen. Die durch die Landesregierung durch verschiedene Gutachten unterlegte Fusionsrendite lässt sich größtenteils auch ohne neue Kreisstrukturen realisieren.
Die vergleichsweise geringen und erst nach Jahren erreichbaren Einsparpotenziale der Großkreise stehen in keinem Verhältnis zu den Nachteilen.

Es fand kein transparentes und ergebnisoffen geführtes Abwägungsverfahren statt.
Alternativmodelle sind gar nicht erst geprüft worden.
Fast alle Beratungen fanden nicht im zuständigen Innenausschuss, sondern vor allem im Koalitionsausschuss der Regierungsfraktionen statt.

Das Schweriner Diktat zur Kreisgebiets- und Funktionalreform ist nicht geeignet, die kommunale Selbstverwaltung effizienter, moderner und demokratischer zu gestalten:

Wo bleibt die wohnortnahe und bürgerfreundliche Verwaltung?
Wo die umfassende Aufgabenkritik aller Verwaltungsebenen, um eine Verwaltungsebene abzuschaffen geblieben?
Wo bleibt eine umfassende Gemeindestrukturreform?
Wann findet endlich die Übertragung von Aufgaben an und auf Dritte statt?

Die beabsichtigte Aufhebung der Kreisfreiheit der Hansestadt würde uns in der Funktion als Oberzentrum nicht stärken sondern erheblich schwächen. Damit werden gerade wir als Motor einer regionalen Entwicklung auf Dauer ausfallen.

Um unser Land zukunftsfähig zu gestalten, brauchen wir eine moderne Verwaltung und leistungsfähige Strukturen. Die Landesregierung legte zuerst die Gebietsgrenzen fest, und erst dann bestimmte sie, wer welche Aufgaben übernimmt. Dieses Vorgehen ist abzulehnen, da es lediglich Unsicherheit schafft und in höchstem Maße bürgerfeindlich ist. Zukünftig werden den Kommunen die ausreichenden Mittel für Dienstleistungen am und für den Bürger fehlen. Überdies werden die Sparbemühungen der Kommunen aus den letzten Jahren so nicht honoriert.

Trotz heftiger Kritik, die kommunale Spitzenverbände, Wissenschaftler und zahlreiche Kommunen übten, schnürte die Landesregierung ein Reformpaket, das keine Rücksicht auf den Bürgerwillen nimmt.

Verwaltungsstrukturen müssen am Bürger ausgerichtet werden, nach dem Motto: Die Form folgt der Funktion. Denn einer Gebietsreform muss eine zielorientierte Funktionalreform vorangehen. Erst wenn man weiß, wie Verwaltungsaufgaben zu lösen sind, kann die örtliche Zuständigkeit festgelegt werden.
Weiterhin wäre gleichzeitig ein intelligentes Finanzausgleichgesetz, das die Mittelvergabe zwischen den Gemeinden nach Effizienzkriterien regelt, sinnvoll gewesen. Damit werden unkontrollierte Dauerförderungen vermieden und endlich verlässliche Regelungen geschaffen, die für alle gelten. Nur wenn wir die Bürokratie drastisch verschlanken, erreichen wir unser Ziel: eine effiziente und bürgernahe Verwaltung.

Ich bitte sie daher, lehnen sie den hier gestellten Antrag ab.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 16.09.2010

zu TOP 9.7 Sachantrag von M. Butter: Parkhausumbenennung "Am Meeresmuseum"

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft,
verehrte Gäste,

Herr Butter,
wieder einmal stellen sie hier einen Antrag, der das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht.

Wie sie doch wissen sollten, ist die Bezeichnung des Parkhauses "Am Meeresmuseum" durch einen Bürgerschaftsbeschluss am 22.06.2006 festgelegt worden. Sie wünschen jetzt, das Parkhaus wortwörtlich "mit städtischen Mitteln" wieder umzubenennen.

Herr Butter! Haben Sie bei den Haushaltsberatungen geschlafen? Oder vielleicht die vielen Zeitungsberichte nicht mitbekommen, in denen es um die finanzielle Situation der Hansestadt ging? Ich frage mich ernsthaft, wann sie in der Realität ankommen wollen!!!

Die letzte Umbenennung hat ca. 17.000 € gekostet. Zusätzlich kommen noch die Änderung des Parkleitsystems, die Änderung der Internetseiten und die Veränderung der bestehenden Flyer ebenfalls dazu. Es würden nochmals ca. 10 T€ Kosten dazu kommen.

Erklären Sie uns doch einmal, woher Sie diese Mittel zusätzlich aus dem städtischen Haushalt nehmen wollen??? Wir könnten damit anfangen, in dem Sie das Papier sparen, auf welchem Sie uns ihre geistigen Ergüsse zur Kenntnis geben.
Leider bekommen wir, Herr Butter, noch keinen Mengenrabatt bei Umbenennungen von Parkhäusern in Stralsund.

Die jetzige Bezeichnung ist gründlich abgewogen worden und wurde auch in der letzten Überprüfung im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 22.10.2008 bestätigt. Im Parkleitsystem ist der Begriff "Am Meeresmuseum" für die Lenkung der Besucherströme neben den Parkhäusern "Am Ozeaneum", "Am Neuen Markt" und ab 2011 "Am Hafen" sehr sinnvoll.

Gleichzeitig haben die Mitglieder des Ausschusses am 22.10.2008 weitere Umbenennungen der Parkhäuser nicht befürwortet.
Ihre Wortschöpfung "Tiefgarage am Altstadtkern" ist für die Besucher- und Verkehrslenkung einfach nicht geeignet.
Und eine Wegweisung in der Altstadt auf verschiedene Ziele ist gerade in der Realisierung.

Sehr verehrte Mitglieder der Bürgerschaft, ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank


Bürgerschaft Stralsund am 16.09.2010

zu TOP 9.13 Sachantrag der CDU/FDP-Fraktion und Fraktion Bürger für Stralsund: zur Erstellung eines Gutachtens zur Einführung einer Kulturförderabgabe

Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, liebe Stralsunder,

ich spreche hier jetzt wieder als FDP-Bürgerschaftsmitglied.

Wir reden hier über ein Gutachten zur Einführung einer Kulturabgabe in Stralsund. Damit diskutieren wir, wie aktuell in vielen anderen Städten auch, die Einführung einer zusätzlichen Abgabe von Gästen der Hansestadt zur Finanzierung von kommunalen Aufgaben.

Dabei sind viele Aspekte zu berücksichtigen:
Die erste und einzige deutsche Stadt, die eine Kulturabgabe eingeführt hat, ist Weimar im Jahre 2005 gewesen. Weimar ist UNESCO-Welterbestadt und hat jährlich ca. 3,5 Millionen Besucher. Das kostet natürlich viel Geld, gerade im Bereich der Kulturaufwendungen.

Die Kulturförderabgabe ist eine örtliche Aufwandssteuer OHNE Zweckbindung! Das ist für Juristen wichtig, die zwischen Aufwandssteuer und Verkehrssteuer unterscheiden. Eine Kommune kann einen „besonderen Aufwand“ besteuern, damit ist eine „über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen“ gemeint.

Auch Stralsund ist Weltkulturerbestadt. Auch wir haben Aufwendungen für unsere Kultureinrichtungen und müssen wesentlich mehr Geld in die besucherspezifische Infrastruktur stecken als in der Größe vergleichbare Kommunen.

Eine wie oben dargestellte Kulturförderabgabe unterliegt, wie gesagt, in ihrer Verwendung rechtlich keiner Zweckbindung.

Hier darf jedoch nicht, wie vielfach argumentiert, eine Mehreinnahme auf den Rücken unserer Gäste zum Stopfen von Haushaltslöchern generiert werden. Der Besucher soll schließlich gerne wiederkommen. Diesem Gedanken kann die FDP Stralsund nicht zustimmen.

Wir können der Einführung einer Kulturförderabgabe nur zustimmen, wenn gleichzeitig Zielvorstellungen entwickelt werden, wobei dann vielmehr transparent werden muss, dass und inwieweit die zusätzlichen Gelder tatsächlich in einem, über das übliche Maß, hinausgehenden Rahmen für Zwecke ausgegeben werden, die unter die Kulturpflege und Touristenförderung fallen.

Vor diesem Hintergrund muss man sagen: Prüfen JA, ABER die Entscheidung über die Einführung einer „Kulturförderabgabe“ steht auf einem anderen Blatt und muss unter den oben genannten Aspekten beleuchtet und entschieden werden.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.


Bürgerschaft Stralsund am 16.09.2010

zu TOP 9.16 Sachantrag von Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion: zur Entwicklung der Sundpromenade

Herr Präsident, werte Mitglieder der Bürgerschaft, liebe Stralsunder,

2005 hat die Stralsunder Bürgerschaft die Entwicklungsstudie Sundpromenade Stralsund als Zielplanung beschlossen.

Ein Schwerpunkt ist die zeitgemäße Wiederherstellung und Fortentwicklung, unter gleichzeitiger Aufwertung, der unter Denkmalschutz stehenden Sundpromenade.

Weitere Schwerpunkte waren die Umgestaltung der Seebadeanstalt in einen Freizeitbereich, die Anlage eines neuen Seebades mit Naturstrand und eine durchgehende uferbegleitende Rad-/ Fußwegeerschließung

Bereits durchgeführte Einzelmaßnahmen sind unter anderem das Schmuckbeet auf der Platzfläche vor der Gaststätte „Ventspils“ (2006), der Ausbau des Radwegabschnitts vom Bodendenkmal „Schwedenschanze“ bis zum Klinikum/Freibad (2010) und die Erarbeitung eines „Pflege- und Entwicklungskonzeptes Sundpromenade“ von der Seebadeanstalt bis zum Bootshaus (2009).

In der Vorbereitung ist der Rückbau der Spundwand und ein breiter Naturstrand für das neue Seebad (Durchführung und Fertigstellung 2011 geplant).

Künftige Maßnahmen werden die Umgestaltung der bisherigen Seebadeanstalt zum Freizeitbereich mit Sanierung der Uferbefestigung sein, sowie die Aufwertung der historischen Promenade vom Thälmann-Grundstück bis zum Lindenrondell.
Vor diesem Hintergrund der verschiedenen geplanten und künftigen Baumaßnahmen ist es sinnvoll, dass der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung durch die Bürgerschaft den Auftrag bekommt, sich erneut mit der beschlossenen Zielplanung und deren Umsetzung zu beschäftigt.
Des Weiteren können so weitere Aspekte und neue Ansätze auch für die angrenzenden Bereiche eingebracht werden und man wird sich so einen Überblick über den aktuellen Stand der Lage/Umsetzung und auch der Finanzierung machen können.

Ich bitte sie daher, dem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.


Bürgerschaft Stralsund am 25.02.2010

zu TOP 12.2 Vorlage B 0207/2009 - Städtebaulicher Rahmenplan Frankenvorstadt

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Mitglieder der Bürgerschaft, meine sehr geehrte Damen und Herren,

der Rahmenplan Frankenvorstadt sieht in Textteil Seite 10 insbesondere für den östlichen Teil des Bereiches „Reiferbahn“ einen vollständigen Rückbau und eine Neubebauung mit nachfragegerechten Wohnungstypen in Betracht. An anderer Stelle auf der gleichen Seite sollen durch die Erneuerungsmaßnahmen die Wohnungsbestände zielgruppenorientiert an die veränderten Wohnbedürfnisse angepasst werden.

Eine Umsetzung dieser Sanierungsziele und die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen, wie sie im städtebaulichen Rahmenplan Frankenvorstadt vorgesehen sind, könnten für die in dem betroffenen Gebiet ansässigen Menschen persönliche nachteilige Auswirkungen haben, auch wenn die Maßnahmen gerade zur Behebung von Missständen dienen und im Sinne der Sanierungsziele vollkommen unstrittig sind.

Städtebauliche Maßnahmen stehen in sehr engem Zusammenhang mit den sozialen Fragen der dort lebenden Wohnbevölkerung und dort tätigen Arbeitnehmer.

Mit einem zu erstellenden Sozialplan soll die Hansestadt Vorstellungen entwickeln und mit den Betroffenen erörtern, wie diese Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können. Dazu gehören auch die Prüfungen und die in Betracht zu ziehenden geeigneten Maßnahmen und die Möglichkeiten ihrer Verwirklichungen. Weiterhin hat die Stadt den Betroffenen bei ihren eigenen Bemühungen, nachteilige Auswirkungen zu vermeiden oder zu mildern, zu helfen.

Wenn die persönlichen und sozialen Belange der Betroffenen ausreichend Berücksichtigung finden und soziale Probleme dauerhaft und in gerechter Weise bewältigt werden können, lassen sich diese Maßnahmen einfacher verwirklichen. Man verlangt jedoch zu viel, wenn man Lösungsvorschläge für alle Probleme erwartet, die sich im Maßnahmengebiet aufhäufen. Vielmehr muss man sich auf die unmittelbar durch die Sanierung ausgelösten Effekte konzentrieren.

Ein erfolgreiches Sozialplanverfahren trägt zu einer wesentlich verbesserten Akzeptanz der notwendigen städtebaulichen Maßnahmen bei.

Als Ergänzung zum Änderungsantrag muss der erste Satz im letzten Abschnitt des Antragstextes wie folgt lauten: Ein Sozialplan gemäß § 180 BauGB ist zu erstellen.

Deshalb bitte ich sie um Zustimmung zum vorliegenden Änderungsantrag.
Vielen Dank.