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Bürgerschaft Stralsund am 26.04.2012

TOP 9.9 Sachantrag KFZ-Kennzeichen nur für Stralsunderinnen und Stralsunder

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Sachantrag ein:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

KFZ –Kennzeichen nur für Stralsunderinnen und Stralsunder

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass das KFZ-Kennzeichen für die Hansestadt Stralsund, HST, weiterhin auch nur für KFZ-Anmeldungen von Stralsunder Bürgerinnen und Bürger vergeben werden darf.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung:


Bürgerschaft Stralsund am 22.03.2012

TOP 9.1 Sachantrag für Maßnahmenkatalog für mehr Bürgerbeteiligung

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Sachantrag ein:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, einen Maßnahmenkatalog durch die Verwaltung, unter Beteiligung städtischer Unternehmen, erstellen zu lassen, um die Bürgerbeteiligung, gerade auch in den Bereichen Bau- und Planungsprojekte, in der Hansestadt zu stärken und die Beteiligungspraxis insgesamt weiter zu verbessern.
Dieser Maßnahmenkatalog ist dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung zur Beratung und Diskurssion bis September 2012 vorzulegen.
Als Ziel soll gemeinsam durch die Stadt und den Gremien der Bürgerschaft ein „Leitfaden zur Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen und Bürgerbeteiligungsverfahren“ erstellt werden, welcher dann verbindlich für die Verwaltung und die städtischen Unternehmen ist.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: mehrheitlich angenommen


Bürgerschaft Stralsund am 23.02.2012

TOP 9.5 Sachantrag zur Veröffentlichung von Spenden-/Sponsoringmittel aller städtischen Gesellschaften und Einrichtungen

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Sachantrag ein:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund und als deren vertretender Gesellschafter in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts wird beauftragt, die ausgegebenen Spenden-/Sponsoringmittel aller städtischen Gesellschaften und Einrichtungen ab dem Jahr 2012 mit einer Höhe von über € 1000,00, auf der Homepage der Hansestadt Stralsund (stralsund.de – Wirtschaft – Städtische Gesellschaften) zu veröffentlichen. Dabei ist grundsätzlich der Zuwendungsgeber, Zuwendungsempfänger und die jeweilige Gesamtspenden- und Sponsoringleistung für das jeweilige Jahr anzugeben. Den kommunalen Unternehmen ist gleichzeitig zu empfehlen, diese jeweils auch auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: mehrheitlich angenommen


Bürgerschaft Stralsund am 23.02.2012

zu TOP 9.3 Sachantrag der Fraktion Forum Kommunalpolitik für Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität auf Sportanlagen

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

1. Bei Stadt- und Quartiersentwicklungsmaßnahmen durch die Hansestadt Stralsund und den kommunalen Unternehmen werden Maßnahmen zur Förderung und Erhöhung der Artenvielfalt (Biodiversität) fortlaufend mit einbezogen.
Zu den Entwicklungsmaßnahmen zählen unter anderem Planung und Umsetzung von Immobilienprojekten, Straßen, Geh- und Fahrradwegen; Umgestaltung von Schulhöfen; Umbruch, Umgestaltung und Reaktivierung von Grün- und Brachflächen; Schaffung und Sanierung von Erholungsgebieten und Gewässern; aber auch die Sanierung bzw. Neuplanung von städtischen Sportanlagen, z.B. beim Sportzentrum „Kupfermühle“. Maßnahmen zur Erhöhung sind unter anderem Flächenentsiegelungen; artenreiche Bepflanzung – auch von Dächern und Fassaden –, insbesondere durch Anpflanzung von einheimischen Pflanzenarten; die Vermittlung besonderer Sachverhalte über die Natur sowie Ökologie, etc..

2. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, an private Gesellschaften und Initiativen, an Schulen und Vereine (z.B. Sport- und Kleingartenvereine) in der Hansestadt heranzutreten und diese dafür zu gewinnen, Maßnahmen zur Zielerreichung durchzuführen und mitzutragen. Dabei ist auf den Verband Deutsche Umwelthilfe e.V., seinen Partnern (z.B. Stiftung Lebendige Stadt), Wettbewerben und Netzwerken im Allgemeinen, für Schulen und Sportverbänden im Speziellen auf den Wettbewerb „Sportplatzdschungel – Auf die Plätze, fertig, Vielfalt“, unterstützt vom Deutschen Olympischen Sportbund, hinzuweisen.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: mehrheitlich angenommen


Bürgerschaft Stralsund am 10.11.2011

zu TOP 9.4 Änderungsantrag zum Sachantrag Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf städtischen Flächen

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Änderungsantrag zum Sachantrag ein:

Streichung zweiter Absatz:
"Der Pächter muss sich außerdem verpflichten, auf all seinen Flächen, die sich in seinem Eigentum oder Besitz befinden, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu untersagen bzw. zu unterlassen. "

Streichung in der Aufzählung unter Punkt 1:
"bzw. Verlängerung der Verpachtung"

Streichung Aufzählung Punkt 2:
" 2. bei bestehenden Pachtverträgen alle Pächter über 5 ha über den Beschluss der Bürgerschaft zu informieren. Sie sollen darum gebeten werden, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie sich zur Nichtanwendung gentechnisch veränderten Pflanzen verpflichten. Eine Verlängerung des Pachtvertrages ist nur mit einer solchen Erklärung möglich. "

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: mehrheitlich angenommen

Der Präsident lässt über den Sachantrag unter Einarbeitung des Änderungsantrages wie folgt abstimmen:

Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
folgenden Sachantrag zu beschließen:

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass auf allen von der Hansestadt Stralsund verpachteten landwirtschaftlich
genutzten Flächen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.

Dazu sind:

1. bei Neuverpachtung entsprechende Klauseln in die Pachtverträge aufzunehmen.

2. Der Ausschuss Bau, Umwelt und Stadtentwicklung wird über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses fortlaufend informiert.

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt


Bürgerschaft Stralsund am 10.11.2011

zu TOP 9.4 Sachantrag Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf städtischen Flächen

Nico Völker als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung bringt folgenden
Sachantrag ein:

Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
folgenden Sachantrag zu beschließen:

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass auf allen von der Hansestadt Stralsund verpachteten landwirtschaftlich
genutzten Flächen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.

Der Pächter muss sich außerdem verpflichten, auf all seinen Flächen, die sich in seinem Eigentum oder Besitz befinden, den Anbau
von gentechnisch veränderten Pflanzen zu untersagen bzw. zu unterlassen.

Dazu sind:

1. bei Neuverpachtung bzw. Verlängerung der Verpachtung entsprechende Klauseln in die Pachtverträge aufzunehmen,

2. bei bestehenden Pachtverträgen alle Pächter über 5 ha über den Beschluss der Bürgerschaft zu informieren. Sie sollen darum gebeten
werden, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie sich zur Nichtanwendung gentechnisch veränderten Pflanzen verpflichten. Eine
Verlängerung des Pachtvertrages ist nur mit einer solchen Erklärung möglich.

3. Der Ausschuss Bau, Umwelt und Stadtentwicklung wird über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses fortlaufend informiert.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: unter Einarbeitung des Änderungsantrages mehrheitlich angenommen


Bürgerschaft Stralsund am 16.06.2011

zu TOP 9.7 Änderungsantrag zum Sachantrag der Fraktion Forum Kommunalpolitik Kürzung der Städtebaufördermittel

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Änderungsantrag zum Sachantrag ein:

Einreicher:
CDU/FDP-Fraktion
Fraktion Bürger für Stralsund
SPD-Fraktion
Fraktion Forum Kommunalpolitik
Fraktion Die Linke

Die Bürgerschaft beschließt folgende Erklärung:

Die Stralsunder Bürgerschaft kritisiert weiterhin die Kürzung der Städtebaufördermittel seitens des Bundes und fordert die Bundesregierung dazu auf, die Kürzung zurückzunehmen und in den Haushalt 2012 eine Summe von 575 Mill. Euro, ähnlich wie die in 2009 verankerte Summe, für die Städtebauförderung einzustellen. Für das Haushaltsjahr 2013 wird von der Bürgerschaft erwartet, dass von der Bundesregierung wieder mindestens 610 Mill. Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden, um eine positive und nachhaltige Stadtentwicklung von Seiten des Bundes zu gewährleisten.

Das Land Mecklenburg – Vorpommern wird aufgefordert, den Kofinanzierungsanteil im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechend bereitzustellen.

Sofern dennoch - wie bereits in 2011 geschehen – die Kürzung durch die Bundesregierung beibehalten werden, fordert die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund das Land Mecklenburg - Vorpommern dazu auf, die Ausfälle aus Mitteln des Landeshaushalts so weit wie möglich zu kompensieren.

Die Bürgerschaft appelliert an die Bundesregierung vor allem auch noch einmal die wirtschaftlichen Potenziale und Arbeitsmarkteffekte der Städtebauförderung zu berücksichtigen. Durch die Förderung des Bundes werden private und öffentliche Investitionen ausgelöst, die die Bundesförderung in ihrem Volumen um ein Vielfaches übersteigen. Auswirkung mit hoher Effizienz auf die Beschäftigung gerade im mittelständischen und Kleingewerbe sind die positive Folge. Alleine dies sollte dazu beitragen, das Kürzungsvorhaben noch einmal zu überdenken.

Um dem inzwischen durch langjährigen Verzicht deutlich gestiegenen Handlungsbedarf in den älteren Bundesländern Rechnung zu tragen, muss die Gesamtförderung in der Zukunft wieder stärker angehoben werden. Dieses kann keineswegs durch Umverteilung der gekürzten Mittel zu Lasten der neueren Bundesländer geschehen.

Der Präsident der Bürgerschaft und der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund werden gebeten, sich mit dieser Erklärung öffentlich an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu wenden.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: mehrheitlich angenommen


Bürgerschaft Stralsund am 31.03.2011

zu TOP 9.1 Änderungsantrag zum Sachantrag von Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion zum Verbleib der Aufgabe der Schulträgerschaft für Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen bei der Hansestadt Stralsund

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Änderungsantrag zum Sachantrag ein:

Einreicher:
CDU/FDP-Fraktion
Fraktion Bürger für Stralsund
SPD-Fraktion
Fraktion Forum Kommunalpolitik
Fraktion Die Linke

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Aufgabe der Schulträgerschaft für das Hansa Gymnasium, der Kooperativen Gesamtschule (Schulzentrum am Sund), der Integrierten Gesamtschule Grünthal, des Sonderpädagogischen Förderzentrums, der Förderschule „Ernst v. Haselberg“ und der Förderschule „Astrid Lindgren“ soll auch nach dem In-Kraft-Treten des Landkreisneuordnungsgesetzes und dem daraus angeordneten gesetzlichen Aufgabenübergang der Trägerschaft ab dem 4. September 2011 bei der Hansestadt Stralsund verbleiben.

Dazu sind die gemäß § 165 und § 167 KV MV n.F. aufgezeigten Möglichkeiten für einen weiteren Verbleib der Schulträgerschaft für Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen bei der Hansestadt Stralsund auszunutzen, umzusetzen und die notwendigen Vereinbarungen, unter der aufschiebenden Bedingung des In-Kraft-Tretens der Neufassung der Kommunalverfassung, zu treffen.

Sollten die Landkreise Nordvorpommern, Rügen bzw. der neue Landkreis dem nicht zustimmen, so ist ein entsprechender Antrag gemäß § 104 Abs. 3 SchulG MV für das Hansa Gymnasium und die beiden Gesamtschulen beim neuen Kreis zu stellen.

Der Oberbürgermeister wird daher auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen beauftragt, Verhandlungen mit den Landkreisen Nordvorpommern und Rügen aufzunehmen und abzuschließen und die erzielten Verhandlungsergebnisse bis spätestens Juni 2011 der Bürgerschaft vorzulegen. Dabei ist die Finanzierung der Trägerschaft mit den Landkreisen verbindlich zu regeln.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: einstimmig angenommen


Bürgerschaft Stralsund am 16.09.2010

zu TOP 9.16 Sachantrag von Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion: zur Entwicklung der Sundpromenade

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Sachantrag ein:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Mitglieder des Ausschusses Bau, Umwelt und Stadtentwicklung werden gebeten, sich erneut mit der Entwicklungsstudie Sundpromenade, die die Wiederherstellung und Fortentwicklung der unter Denkmalschutz stehenden Sundpromenade vorsieht, zu beschäftigen.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: Verweisung in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung


Bürgerschaft Stralsund am 25.02.2010

zu TOP 12.2 Vorlage B 0207/2009 - Änderungsantrag zum städtebaulichen Rahmenplan Frankenvorstadt

Herr Nico Völker, CDU/FDP-Fraktion bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Beschlussempfehlung zur Vorlage B 0207/2009 Städtebaulicher Rahmenplan
Frankenvorstadt wird um einen Punkt 4. wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Vorbereitung
der Sanierung eine Untersuchung für den Bereich "östlich des Frankendamms"
zu veranlassen, mit dem Ziel, die möglichen sozialen Auswirkungen auf die
im Gebiet lebenden Menschen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf
die im Gebiet vertretenen Grundstückseigentümer zu untersuchen. Ziel
dieser Untersuchungen soll sein, Erkenntnisse zu gewinnen, die es der
Hansestadt Stralsund erlauben, bei der weiteren Sanierung der
Frankenvorstadt mit Augenmaß vorzugehen.

Ein Sozialplan gemäß § 180 BauGB ist zu erstellen. Alle Möglichkeiten des
Einwerbens von Fördermitteln für den Sozialen Wohnungsbau sind
auszuschöpfen.

Begründung: mündlich (unter Redebeiträge)

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt
Beschluss-Nr.: 2010-V-02-0199

Der Präsident lässt über die Vorlage unter Einarbeitung des
Änderungsantrages wie folgt abstimmen:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der städtebauliche Rahmenplan Frankenvorstadt in der Fassung vom Dezember
2009 wird beschlossen. Er setzt den Rahmen für die Umsetzung der
städtebaulichen Ziele und die weitere städtebauliche Entwicklung und
Ordnung in diesem Bereich.
2.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
3.
Der Sanierungsträger - die SES mbH - wird beauftragt für die
Einzelmaßnahmen die Vertragsabschlüsse bzw. Auftragsvergaben vorzubereiten
und nach erfolgter Zustimmung im Rahmen der Wertgrenzen und
Zuständigkeiten der Hauptsatzung durchzuführen. Grundlage hierfür ist der
Maßnahmeplan Städtebauförderung in der jeweils gültigen Fassung.
4.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Vorbereitung
der Sanierung eine Untersuchung für den Bereich "östlich des Frankendamms"
zu veranlassen, mit dem Ziel, die möglichen sozialen Auswirkungen auf die
im Gebiet lebenden Menschen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf
die im Gebiet vertretenen Grundstückseigentümer zu untersuchen. Ziel
dieser Untersuchungen soll sein, Erkenntnisse zu gewinnen, die es der
Hansestadt Stralsund erlauben, bei der weiteren Sanierung der
Frankenvorstadt mit Augenmaß vorzugehen.

Ein Sozialplan gemäß § 180 BauGB ist zu erstellen. Alle Möglichkeiten des
Einwerbens von Fördermitteln für den Sozialen Wohnungsbau sind
auszuschöpfen.

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt
Beschluss-Nr.: 2010-V-02-0200